Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Jahr 2010 wurde in der Finanzausschusssitzung am 25. März 2010 eingehend vorberaten. Die Unterlagen hierzu liegen den Fraktionen vollständig vor.

 

Im Verwaltungshaushalt schafft die gegenüber dem Vorjahr gesunkene Steuer- und Umlagekraft der Gemeinde eine verbesserte Einnahmensituation bei den finanzausgleichsabhängigen Zuweisungen und Umlagen. Die durch gestiegene Schlüsselzuweisungen und eine niedrigere Kreisumlage entstehenden Mehreinnahmen gleichen sich jedoch durch den aufgrund bundesweit eingebrochener Steuereinnahmen deutlich geringeren Gemeindeanteil am Einkommen- und Umsatzsteueraufkommen nahezu aus. Eine spürbare Mehrbelastung ist bei der Schulverbandsumlage zu verzeichnen. Die erfreulichste Entwicklung entgegen dem gesamtwirtschaftlichen Trend zeigt sich in diesem Jahr bei der Gewerbesteuer. Durch hohe Nachzahlungen aus Vorjahren und Stabilität bei den örtlichen Gewerbetreibenden wird in diesem Jahr die bisherige Rekordsumme von 360.000 € erwartet. Die übrigen Einnahmen und Ausgaben zeigen in ihrer Gesamtheit keine finanziell bedeutenden Veränderungen auf. Alle notwendigen und beabsichtigten Unterhaltungsmaßnahmen und Anschaffungen in sämtlichen gemeindlichen Einrichtungen konnten berücksichtigt werden.

Dem Vermögenshaushalt kann ein Betrag in Höhe von 139.100 € zugeführt werden, der in etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegt und den Mindestzuführungsbetrag von 64.400 € deutlich übersteigt.

 

Der Vermögenshaushalt beinhaltet in diesem Jahr weitgehend die Maßnahmen, die bereits im vergangenen Jahr im Haushaltsplan veranschlagt waren, jedoch erst in diesem Jahr zur Ausführung gelangen, und hinsichtlich Umfang und Kosten der aktuellen Planung angepasst wurden. Den Schwerpunkt bilden die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen im gemeindlichen Kindergarten. Eine weitere bedeutende Maßnahme ist die seit mehreren Jahren geplante Desinfektionsanlage für die Wasserversorgungseinrichtung. Hinzu kommen die bereits im Vorjahr begonnene Sanierung des ehemaligen Schulhauses im Ortsteil Hambrunn und dessen Umfeld und Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Schneeberg und seinen Ortsteilen.

Trotz beträchtlicher Investitionszuschüsse und der Verwendung des SOLL-Überschusses aus dem Vorjahr in Höhe von etwa 200.000 € ist zum Haushaltsausgleich eine Darlehensaufnahme in Höhe von 400.000 € notwendig.

 

Nach Fertigstellung der im diesjährigen Haushalt enthaltenen Vorhaben sind in der Finanzplanung der Jahre 2011 bis 2013 keine größeren Baumaßnahmen vorgesehen. Zur Diskussion steht jedoch in diesem Zeitraum die Beschaffung eines Ersatzlöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Schneeberg. Da die unter Federführung des Schulverbandes Amorbach durchgeführte Generalsanierung der Grund- und Hauptschule zunächst außerhalb des Haushaltes vorfinanziert werden soll, entsteht ein Großteil der daraus resultierenden Belastungen erst zum Ende des Finanzplanungszeitraumes.

Die Finanzplanung weist im kommenden Jahr einen Fehlbetrag in Höhe von 142.000 € aus und ist in den darauf folgenden Jahren ausgeglichen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung, einstimmig die nachstehende Haushaltssatzung und den vorgelegten Haushaltsplan mit Anlagen.

 

Haushaltssatzung

des Marktes Schneeberg

Landkreis Miltenberg

für das Haushaltsjahr 2010

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Schneeberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ........................ 2.631.000 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit .......................... 1.736.200 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen wird auf .........................................................................
400.000 €

festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)............ 300 v.H.

                                      b) für die Grundstücke...........................................(B).... 300 v.H.

2. Gewerbesteuer............................................................................................. 300 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf ...................................................................... 350.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

-/-

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft.

 

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Ebenfalls einstimmig beschließt der Marktgemeinderat den im Haushaltsplan enthaltenen Finanzplan sowie den vorgelegten Stellenplan.


Diskussionsverlauf:

Bürgermeister Kuhn stellt in seiner Haushaltsrede die Eckdaten des diesjährigen Haushaltsplanes vor und zeigt die Entwicklung bedeutender Haushaltsdaten im mehrjährigen Zahlenvergleich anhand graphischer Darstellungen auf.

Der Wortlaut der Haushaltsrede des Bürgermeisters ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Gemeindekämmerer Heinz-Peter Grießer rundet die Ausführungen des Bürgermeisters ab und analysiert den Haushaltsplan und die Finanzplanung insbesondere hinsichtlich ihrer finanzausgleichsabhängigen Komponenten. Es sei erfreulich, dass durch die hohen Gewerbesteuereinnahmen die anderen Einnahmenausfälle und teilweise höheren Verbandsumlagen vollständig kompensiert werden und dadurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden kann. Die durch die großen Investitionsvorhaben notwendig werdende Neuverschuldung in Höhe von 400.000 € sei wirtschaftlich vertretbar, zumal es sich um Schulden für eine kostenrechnende Einrichtung handle, die über höhere Benutzungsgebühren wieder in den Haushalt zurückfließen. In den kommenden Jahren werden neben der höheren Steuer- und Umlagekraft insbesondere die Investitionen im Bereich des Schulverbandes und des Abwasserzweckverbandes sowie ein möglicher höherer Kreisumlagesatz zu deutlichen Einschnitten in der Finanzausstattung der Gemeinde führen.

 

Im Anschluss daran nehmen die Fraktionssprecher Hubert Ort, Bernhard Pfeiffer und Ralf Wöber Stellung zum vorliegenden Zahlenwerk. Sie gehen dabei auf die erfreuliche Entwicklung bei der Gewerbesteuer ein und befürworten die im Vermögenshaushalt veranschlagten hohen Investitionssummen als notwendige Verbesserung der Infrastruktur und Zukunftsfähigkeit der Gemeinde. Durch eine sparsame Bewirtschaftung in allen vom Haushaltsplan umfassten Bereichen müsse darauf geachtet werden, dass die veranschlagten Kosten nicht überschritten werden und insbesondere die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in den kommenden Jahren in der derzeitigen Höhe aufrechterhalten bleibt. Die Neuverschuldung sei bei dem derzeitigen Zinsniveau akzeptabel, solle aber nur erfolgen, wenn es die tatsächliche Haushaltslage erfordert. Sorgen bereiten allen Fraktionen die insbesondere durch die Sanierung der Grund- und Hauptschule in Amorbach hervorgerufenen künftigen Haushaltsbelastungen. Dennoch dürfen dadurch die notwendigen Pflichtaufgaben der Gemeinde nicht vernachlässigt werden. Den Ausführungen der Fraktionssprecher schließt sich der Dank an Bürgermeister und Kämmerer für die gute Vorbereitung und übersichtliche Darstellung des Haushaltsplanes an.

Aufkommende Verständnisfragen zum Inhalt des Zahlenwerkes werden von Bürgermeister Kuhn und Gemeindekämmerer Grießer direkt beantwortet.