Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 wurde am 18. April 2012 vom Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss vorgenommen.
Der Rechenschaftsbericht, das Haushaltsergebnis und die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010 liegen den Fraktionen vor.

Der Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit erstreckte sich auf die formelle Untersuchung verschiedener Geschäftsvorgänge aus allen Bereichen der Verwaltung und die hierfür praktizierte Art der Belegführung in den Belegordnern. Hier soll auf eine deutliche Verschlankung hinsichtlich des Umfangs der begründenden Unterlagen sowie dem Verzicht der Anbringung zusätzlicher erläuternder Hinweise auf den Belegen hingewirkt werden.

Auf die Prüfung materieller Sachverhalte und Tatbestände in den Buchungsbelegen wurde im Verlauf der Prüfung weitgehend verzichtet.

 

Während der gesamten Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte auf Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Haushalts- und Kassenführung.

 

Das Jahr 2010 war aus finanzieller Sicht ein Superjahr. Es bescherte der Gemeinde bei der Gewerbesteuer mit einem Gesamtaufkommen von 546.848,94 € einen historischen Höchstwert. Auch beim gemeindlichen Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteil konnten deutliche Mehreinnahmen verbucht werden, so dass die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 466.992,11 € einen Spitzenwert erreichte. Im Vermögenshaushalt konnten umfangreiche Investitionen für die Sanierung des Kindergartens, die Ertüchtigung der Trinkwasseraufbereitung, die Sanierung des ehemaligen Schulhauses in Hambrunn, sowie für verschiedene kleinere Maßnahmen ohne die Inanspruchnahme von Fremdmitteln getätigt werden. Zudem wurde ein Soll-Überschuss in Höhe von 33.535,63 € erwirtschaftet.

Der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2010 betrug 904.565,13 €. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 503,10 € lag der Markt Schneeberg damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden (644 €).

 

Seitens des Gemeinderates werden keine Einwendungen erhoben.


Beschluss:

Die im Haushaltsjahr 2010 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2010 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 


Diskussionsverlauf: