Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 02.03.2012, lfd.Nr. 649)

Im Rahmen einer Fragebogenaktion wurden sowohl die Grundstücksbesitzer im Bereich des „Sommerbergs“ als auch die Eigentümer erschlossener unbebauter Grundstücke im gesamten Ortsbereich hinsichtlich möglicher Bau- bzw. Verkaufsabsichten befragt.

Die bis 30. April 2012 eingegangenen Antworten wurden zwischenzeitlich ausgewertet und ergaben folgende Ergebnisse:

 

I. Grundstücke am Sommerberg

Von den angeschriebenen 91 Grundstückseigentümern haben 71 geantwortet.

 

1.      Insgesamt 8 (evtl. 9) Grundstücksbesitzer haben Interesse an der Bebauung ihres Grundstückes bekundet, davon 2 (3) innerhalb der nächsten drei Jahre, 3 mittelfristig im Zeitraum von 2015 - 2020 und 3 langfristig, d.h. nach dem Jahre 2020.

2.      Bereitschaft, ihren erschlossenen Bauplatz zu verkaufen, zeigen insgesamt 3 Grundstückseigentümer. Diese würden nach Möglichkeit die Grundstücke sofort, ansonsten zu einem späteren Zeitpunkt veräußern.

3.      40 Eigentümer haben kein Interesse an einem erschlossenen Bauplatz am Sommerberg und würden ihre Grundstücke im Rahmen der Umlegung verkaufen.

4.      23 Eigentümern ist die weitere Verwendung ihrer Grundstücke derzeit noch unklar.

 

II. Erschlossene Bauplätze (Baulücken Roscheklinge und gesamter Ortsbereich von Schneeberg)
Von den angeschriebenen 44 Eigentümern erschlossener Bauplätze haben 36 geantwortet.

 

1.      Insgesamt 8 Eigentümer sind bereit, ihren Bauplatz sofort zu verkaufen. Falls das nicht möglich ist, kommt für 5 von ihnen ein mittelfristiger Verkauf (bis 2014) und für 2 von ihnen ein langfristiger Verkauf (ab 2015) in Betracht.

2.      2 Eigentümer von Bauplätzen haben die Absicht, innerhalb der nächsten 3 Jahre zu bauen. 6 Eigentümer haben erklärt, in der Zeit zwischen den Jahren 2015 und 2020 zu bauen, 2 davon ggf. auch später. 5 weitere Eigentümer bekunden die Absicht, nach dem Jahre 2020 zu bauen.

3.      16 Eigentümern ist die weitere Verwendung ihres Bauplatzes derzeit noch unklar.

 

Die Ergebnisse der Befragung stellen eine Grundlage für die weitere Erörterung hinsichtlich der Aufstellung und des Umfangs eines möglichen Bebauungsplanes am Sommerberg dar.

 

Bürgermeister Kuhn erklärt, dass für jegliche Bautätigkeit im Bereich des Sommerbergs vom Landratsamt Miltenberg die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefordert werde. Seitens des Gemeinderates wäre zu entscheiden, in welchem Umfang und zu welcher Zeit ein solches Vorhaben verwirklicht werden sollte. Zu beachten sei, dass die im Geltungsbereich eines möglichen Bebauungsplanes befindlichen Grundstücke teilweise sehr kein seien und man eine zeitaufwändige öffentliche Umlegung durchführen müsse.


Beschluss:


Diskussionsverlauf:

Der Bürgermeister und mehrere Gemeinderäte zeigen sich ernüchtert über das verhaltene Ergebnis der Befragung.

Gemeinderat Pfeiffer stellt fest, dass die Grundstückseigentümer insgesamt mehr zu einem Verkauf statt einer Bebauung ihrer Grundstücke tendieren. In dieser Situation müsste die Gemeinde im Falle der Aufstellung eines Bebauungsplanes in Vorleistung treten und viel Geld für den Kauf der zahlreichen Grundstücke investieren. Ob dies bei der geringen Zahl von Bauwilligen zweckmäßig sei, ist zweifelhaft.

 

Man ist sich darüber einig, die Ergebnisse der Befragung zur Kenntnis zu nehmen und noch genauer zu analysieren, um dann in einer späteren Sitzung geeignete Schlüsse daraus zu ziehen.