Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 22.03.2012, lfd.Nr. 670.2)

Der Bauantrag von Herrn Wolfgang Breunig, Schulstraße 8, 63936 Schneeberg - Neubau einer Paketumschlaghalle in Schneeberg, Rippberger Straße 48 - wurde am 09.11.2011, lfd.Nr. 599, im Gemeinderat behandelt. Es wurden vom Gemeinderat keine Einwendungen erhoben, und die Unterlagen wurden zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weitergeleitet.

 

Nachdem insbesondere das Wasserwirtschaftsamt und das Staatliche Bauamt als Fachbehörden Stellung dazu genommen hatten, wurde vom Landratsamt Miltenberg die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefordert. Eine Genehmigung des Bauantrages als Einzelvorhaben ist nicht möglich, da es sich u.a. um eine Bebauung im Außenbereich und somit nicht um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt.

 

In Gesprächen mit dem Landratsamt Miltenberg, dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg und dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg sowie bei Ortsterminen wurde die Planung vorgestellt. In einem Abstand von 18 m zum Straßenrand der Bundesstraße B 47 soll eine Halle mit Fahrflächen errichtet werden.

 

Im vorliegenden Fall soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB neu aufgestellt werden. In einem Vertrag zwischen Wolfgang Breunig, Schulstraße 8, 63936 Schneeberg, und der Marktgemeinde Schneeberg sollen die Einzelheiten der Durchführung geregelt werden.

 

Da der Geltungsbereich der Neuaufstellung auch Flächen beinhaltet, die im Flächennutzungsplan des Marktes Schneeberg nicht als Gewerbegebietsflächen gekennzeichnet sind, wird dieser im Parallelverfahren für diesen Bereich geändert.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg beschließt die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Paketumschlaghalle Firma Breunig" mit Grünordnungsplan im Sinne des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich in den Stockertswiesen, nördlich des Marsbaches.

 

Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Schneeberg:

Fl.Nrn. 1078, 1078/3, 1079, 1081, 1081/1, 1082, 1082/1, 1083, 1516, 1520, 1521, 1522, 1527, 1528, 1529, 1530, 1531, 1533, sowie teilweise die Fl.Nrn. 1070, 1277/3, 1277/86, 1523, 1532,

und ist wie folgt umgrenzt:

 

im Norden:                             durch die Bundesstraße B 47 sowie die Fl.Nr.: 1541

im Osten:                               durch die Fl.Nrn.: 1523 (Restfläche), 1526, 1532 (Restfläche),
                                                1534

im Süden und Südosten:     durch die Fl.Nr.: 3490/13 sowie den Marsbach

im Südwesten:                      durch die Fl.Nrn.: 1078/4 und 1070 (Restfläche)

 

Es werden Gewerbegebietsflächen ausgewiesen.


Diskussionsverlauf:

Bürgermeister Kuhn gibt weitere Erläuterungen zu dem Vorhaben und betont, dass es wichtig sei, heimische Unternehmen zu unterstützen, wodurch Arbeitsplätze gesichert werden.

Gemeinderat Pfeiffer hinterfragt die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der ursprünglich geplanten Trasse der Umgehungsstraße der B 47. Der Vorsitzende erklärt, dass hiergegen keine Bedenken bestehen, da die geplante Trasse bereits vor dem Anwesen von Dieter Herkert in die jetzige B 47 einmünde und die geplante Umgehungsstraße in Richtung Norden verschoben werde.